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Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne dienen der einfachen Vermittlung von Informationen über die Flucht- und Rettungswege im Gebäude.

Flucht- und Rettungspläne sind in regelmäßigen Zeitzyklen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie aktuell sind. Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und gegebenenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen. Der Flucht – und Rettungsplan ist an gut sichtbaren Orten anzubringen.

Die ASR A2.3 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen sowie an den Flucht- und Rettungsplan um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.​

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Feuerwehrpläne nach DIN 14095


Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Sie sind mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Feuerwehrpläne müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

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Brandschutzordnung


Eine Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren anzupassen. Eine allgemeingültige Vorlage für Brandschutzordnungen gibt es nicht.

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst nicht mehr als eine DIN A4 Seite mit einem 1 cm roten Rand gekennzeichnet und ist an mehreren Stellen im Gebäude gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall

Teil B  richtet sich an die Mitarbeiter eines Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wird allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt.

Die Brandschutzordnung Teil B ist erst gültig, wenn die Mitarbeiter in der Brandschutzordnung unterwiesen wurde. Dies ist zu dokumentieren.

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind.

In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

Eine Brandschutzordnung muss stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden, z.B. bei Nutzungsänderungen oder Umbauten.

Alle zwei Jahre muss sie zudem von einer fachkundigen Person geprüft werden.

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