Fachbauleitung
Grundsätzlich unterstützt die Fachbauleitung Brandschutz als Speziallist die Bauleitung, übernimmt einzelne Aufgabenschwerpunkte und ist das Bindeglied zwischen den am Bau Beteiligten und der Bauaufsicht in Sachen Brandschutz.
Die Fachbauleitung kann in unterschiedlichen Stufen (Stufe 1-3) gemäß der Allgemeinen Honorarordnung Brandschutz (AHO) beauftragt werden. Gemäß der beauftragten Stufe unterscheidet sich der Aufwand für den Fachbauleiter.
Zum Ende der Bauzeit kann durch den Sachverständigen eine Schlussabnahme durchgeführt werden, in der die Konformität zum Objektbezogenen Brandschutzgutachten bescheinigt wird. Dies ist eine besondere Leistung und muss separat beauftragt werden.
Brandverhütungsschau
Die Brandverhütungsschau ist eine unverzichtbare Aufgabe der unteren Baurechtsbehörde. Zur Erfüllung dieser Aufgabe führen wir im Auftrag der Baurechtsbehörden die Brandverhütungsschau durch.
Gerne unterstützen wir den Betreiber der Immobilie durch praxisorientierte Lösungsvorschläge bei der anschließenden Beseitigung der Mangelpunkte und kommunizieren diese der Baurechtsbehörde. Somit kann sich der Betreiber weiter voll auf sein Tagesgeschäft konzentrieren.
Externer Brandschutzbeauftragter
Der Tätigkeitsschwerpunkt eines Brandschutzbeauftragten liegt beim vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählen unter anderem:
Regelmäßige Begehungen im Betrieb
Beurteilungen der Brandgefährdungen
Durchführung von Schulungen sowie Brandalarm- und Räumungsübungen
Erstellen einer Brandschutzordnung inkl. Alarmplan
Mitwirkung bei Brandschutzplänen und eines Brandschutzkonzeptes
Ermittlungen von Brand- und Explosionsgefahren
In erster Linie geht es darum, den Unternehmer zu beraten, wie der Brandschutz im Unternehmen optimal umgesetzt werden kann.